
Palettenregale
Einsatzbereich: für Einlagerung mit Ladehilfsmitteln wie Europaletten, Gitterboxen etc.
Für Bedienung mit Staplern/Hubgeräten
Durch verschieden kombinierbare Systembauteile anpassbar, für unterschiedliche Gewichtsaufnahme.
Lieferbar für den Innen- und Außenbereich
Angebot Palettenregalzeile
Maße Regalzeile H. 3.500 x B. 8.500 x T. 1100 mm (3 Felder á 2700 x 1100 mmm)
Platz für 18 Euro-Paletten
3 Lagerebenen je Regalfeld
3.000kg je Fachebene
1.495,- €
Die Montage muss nach den aktuellen Sicherheitsrichtlinien und den Anweisungen in der Montage- und Bedienungsanleitung erfolgen.
Beim Aufbau und Betrieb von Palettenregalen gelten in Deutschland zahlreiche gesetzliche und technische Vorschriften, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Die wichtigsten Regelwerke sind die DGUV Information 208-061, DGUV Regel 108-007 sowie die einschlägigen DIN- und EN-Normen (z. B. DIN EN 15512, DIN EN 15620, DIN 18202)
Palettenregale können mit Etikettenhaltern und Beschilderungen ausgestattet werden, um eine klare Kennzeichnung der Lagerplätze zu gewährleisten.
Standsicherheit und Tragfähigkeit
- Der Untergrund muss eben, tragfähig und für die maximale Belastung des Regalsystems geeignet sein (z. B. Betonboden mit ausreichender Dicke und Güte).
- Das Regal muss fest im Boden verankert werden; eine Befestigung an der Wand ist statisch unzulässig.
- Kleinere Unebenheiten des Bodens dürfen nur mit geeigneten Unterlegplatten ausgeglichen werden.
Montage und Aufbau
- Die Montage muss nach Herstelleranleitung und unter Beachtung der Systemstatik erfolgen.
- Nur geschultes Personal darf Regale montieren oder umbauen, und dies ausschließlich im unbeladenen Zustand.
- Querträger und Traversen müssen gegen Ausheben gesichert werden.
Gangbreiten und Abstände
- Die Gangbreiten richten sich nach den eingesetzten Flurförderzeugen und den Vorgaben der DGUV. Es sind Mindestabstände zur Wand einzuhalten, meist mithilfe von Distanzstücken.
- Für Durchgänge und Durchfahrten ist eine Mindesthöhe von 2 m vorgeschrieben; die Rahmenhöhe muss die oberste Holmauflage um mindestens 500 mm überragen.
Traglasten und Kennzeichnung
- Die zulässigen Feld- und Fachlasten müssen berechnet, eingehalten und am Regal deutlich sichtbar gekennzeichnet werden.
- Die Lasten sind gleichmäßig zu verteilen, Überladung ist zu vermeiden.
Ramm- und Anfahrschutz
- In Bereichen mit Flurförderzeugen ist ein Ramm- und Anfahrschutz an Ecken und Durchfahrten Pflicht. Dieser muss gelb-schwarz gekennzeichnet, mindestens 40 cm hoch und im Boden verankert sein (nicht am Regal selbst).
Prüfpflicht
- Palettenregale sind prüfpflichtig. Es ist eine regelmäßige Kontrolle der Regale gemäß DGUV 208-043 durchzuführen.
- Schäden und Mängel müssen umgehend behoben werden.
Weitere baurechtliche Aspekte
- Es sind ggf. zusätzliche Anforderungen an Brandschutz, Erdbebensicherheit und Fluchtwege zu beachten, die mit den zuständigen Behörden abzustimmen sind.